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Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)

Durch den Bundestag sowie den Bundesrat wurde das ElektroG am 16.03.2005 in Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Damit soll künftig die Produktion umweltverträglicher Produkte garantiert werden.

Dementsprechend stellen die Hersteller ihre Produkte um. Einige Hersteller behalten dabei die Bezeichnungen unverändert bei, andere ändern die Bezeichnung für RoHS-konforme Produkte. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden aber auch eine Reihe dieser Produkte abgekündigt.

Die Umstellung der Produkte durch die Hersteller erfolgt zu unterschiedlichen Terminen. Dementsprechend können wir nur nach den jeweiligen Umstellungszeitpunkten die entsprechenden Produkte liefern. Einige Zeit wird es deshalb parallel konforme und nicht konforme Produkte geben.

In diesem Zusammenhang fordern wir von unseren Zulieferern und Herstellern eine Erklärung zur Konformität ihrer Produkte. Da wir keinen Einfluss auf die Angaben der Hersteller und Lieferanten zur RoHS-Konformität haben, übernehmen wir weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der von den Herstellern oder Lieferanten gegebenen Informationen.

Bitte beachten Sie dazu folgenden Sachverhalt: Die RoHS-Richtlinie ist mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Kurzform: Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG) umgesetzt worden. Mit dem ElektroG § 5 Absatz 1 sind Grenzwerte für bestimmte Werkstoffe festgelegt worden:

• Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent

• Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent

• Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent

• Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent

• Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent

• Polybr. Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent

Bauelemente, die diese Forderungen erfüllen sind RoHS-konform. Demgegenüber gibt es bestimmte Bauelemente, die nicht alle diese Forderungen erfüllen und nur bleifrei hergestellt werden. Abgekündigte und bleifreie Produkte werden nach gegenwärtigem Wissensstand in begrenzter Menge auch nach den im Gesetz angegebenen Terminen zur Verfügung stehen. Sie sind dann aber nur für Reparaturzwecke einsetzbar wenn das Gerät vor Juli 2006 hergestellt wurde. Für neue Geräte ist auch das nicht zulässig. Möglicherweise wird der Einsatz verbotener Werkstoffe für Reparaturen unbegrenzt möglich sein.